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Vorhaltung von Ladepunkten im Bereich von Gebäuden und Parkplätzen

Am 25.03.2021 ist das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG) in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gebäuden und auf Parkplätzen geregelt. Planer und Bauherren aber auch Besitzer von Bestandsgebäuden müssen sich unbedingt damit beschäftigen. Weitere Infos hierzu sind auf der Homepage des BDEW bzw. auf der Homepage des Deutschen Architektenblattes zu finden. Technische Hinweise und auch die Formulare für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen sind auf unserer Homepage unter „Netze / Stromnetz / 1) Netzanschluss, Installateure“ hinterlegt.