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Elektromobilität – In Helmbrechts und unterwegs zum gleichen Preis laden!

Ein Auto wird mit Strom geladen.

Ladeverbund+

Wir sind Mitglied im Ladeverbund+, einem Zusammenschluss von Stadtwerken, die sich zum Ziel gesetzt haben eine einheitliche und flächendeckende Ladeinfrastruktur zu schaffen sowie mit der Elektromobilität, in Verbindung mit erneuerbaren Energien, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

  • Deutschlandweit insgesamt über 1.000 Ladesäulen

  • Tanken mit 100 % Ökostrom

  • Einfacher Zugriff über die App

  • Alle Vorgänge übersichtlich in der App dargestellt

Die Ladesäulen in Helmbrechts

je 2 Ladepunkte, max. Ladeleistung 22KW

Die Standorte:

  • Münchberger Str. 65 (LuK-Parkplatz)

  • Friedrichstraße (Alte Weberei)

  • Am Steinhäusergarten (Rathaus)

  • Adolf-Haack-Straße 7 (Aquawell)

  • Lohstraße, Wüstenselbitz (Badeweiher)

Zu sehen ist ein Ladeparkplatz für Autos aus der sogenannten Vogelperspektive.

Preise und Blockiergebühr 

Alle Preise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.

Die Preistabelle für unseren Ökostorm.

Gültig ab 01.09.2026

AC-Normal­laden

DC-Schnell­laden

Stromkunde LuK im LadeVerbundPlus

44 Cent / kWh

52 Cent / kWh

Stromkunde LuK außerhalb LadeVerbundPlus

65 Cent / kWh

75 Cent / kWh

kein Stromkunde LuK im LadeVerbundPlus

55 Cent / kWh

68 Cent / kWh

50 kW DC-Ladestationen im LadeVerbundPlus

-

Abrechnung nach
dem AC-Preismodell

Blockiergebühr

Blockiert ein Elektrofahrzeug nach dem vollständigen Aufladen weiterhin eine Ladesäule fallen Gebühren an.

Blockiergebühr AC-Normalladen

Kosten: 10 Cent / Min. ab 240 Min.

Die Blockiergebühr fällt in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr an.

Blockiergebühr DC-Schnellladen

Kosten: 10 Cent / Min. ab 60 Min.

Die Blockiergebühr fällt unabhängig von der Uhrzeit an.

Treibhausgas­minderungsquote

Deutschland hat sich bei diversen Klimakonferenzen verpflichtet den CO2-Ausstoß zu senken. Die Bundesregierung möchte dieses Ziel im Verkehrsbereich erreichen, indem klimaschonende Mobilität günstiger wird. Halter/innen eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug) können jährlich ihren Antriebsstrom am Markt als nachhaltige Energie vermarkten. Die Veräußerung erfolgt hierbei als pauschalisierte Strommenge im Quotenhandelssystem. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, die Halter/innen können ihr eingespartes Treibhausgas verkaufen.