Zentrale und Störungsdienst (24/7): 09252 704-0

Insider-Informationen

Definition des Begriffs Insider-Information

Eine Insider-Information ist eine nicht öffentlich bekannte, präzise Information, die direkt oder indirekt ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, die Preise dieser Energiegroßhandelsprodukte wahrscheinlich erheblich beeinflussen würde.

(Art. 2 Nr. 1. REMIT)

Veröffentlichungspflicht aus der REMIT-Verordnung

Gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT sind Insider-Informationen in Bezug auf das Unternehmen oder auf Anlagen, die sich im Eigentum des betreffenden Marktteilnehmers oder seines Mutterunternehmens oder eines verbundenen Unternehmens befinden oder von diesem kontrolliert werden oder für deren betriebliche Angelegenheiten dieser Marktteilnehmer oder dieses Unternehmen ganz oder teilweise verantwortlich ist, effektiv und rechtzeitig bekanntzugeben. Zu den bekanntgegebenen Informationen zählen Informationen über die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas bzw. Informationen, die die Kapazität und die Nutzung von Flüssiggasanlagen, einschließlich der geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeit dieser Anlagen, betreffen.

Informationspflicht seitens der Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH

Die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH kommt auf dieser Seite ihrer Pflicht zur Veröffentlichung und Bekanntmachung von marktbeeinflussenden Insider-Informationen Gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT nach.