Strom – Grund- und Ersatzversorgung
Ihre flexible Grundversorgung
Flexible Laufzeit
Sie wünschen eine sichere Stromversorgung mit kurzer Laufzeit und maximaler Flexibilität? Wenn Sie keinen gesonderten Liefervertrag abgeschlossen haben, versorgen wir Sie automatisch in unserer Grundversorgung.
Service vor Ort
Ob persönlich in unserem Kundencenter, telefonisch oder online. In unserer Grundversorgung profitieren Sie ebenso von einem Ansprechpartner vor Ort, wie bei unseren Sonderverträgen.
Fairer Preis
In der Grundversorgung erhalten Sie keine überteuerten Preise von uns.
Preise gültig ab 01.01.2024
Informationen zum Rechner
Geben Sie einfach Ihren jährlichen Stromverbrauch ein und wählen Sie aus, ob es sich um einen Eintarif- oder Doppeltarifzähler handelt.
Die Berechnung erfolgt daraufhin automatisch in Echtzeit.
Sollten Sie Ihren jährlichen Stromverbrauch nicht kennen, empfehlen wir Ihnen anhand der Stromspiegel-Tabelle den Jahresverbrauch abzuschätzen.
Rechner Jahresgesamtbetrag Strom-Grundversorgung ab 01.01.2024
Allgemeine Bedingungen (AGB) für die Grundversorgung mit Elektrizität
Am 26. Oktober 2006 trat u.a. die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV; BGBl I 2006, S. 2391 ff.) in Kraft, die zuletzt durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512) geändert worden ist. Gleichzeitig trat die bisher gültige Verordnung AVBEltV außer Kraft.
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) unter http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform
der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internet-
seite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht.
Informationen
Ihr Titel
Preisblätter und Anschreiben 2024
Preisblätter und Anschreiben 2023
Preisblatt Eintarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.04.2023
Preisblatt Zweitarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.04.2023
Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.04.2023
Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.04.2023
Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.02.2023
Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.02.2023
Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.02.2023
Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.02.2023
Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.01.2023
Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.01.2023
Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 15.01.2023
Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 15.01.2023
Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Eintarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Zweitarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.01.2023
Anschreiben Strompreiserhöhung 01.01.2023 Grund- und Ersatzversorgung
Beratung Energielieferung, Fragen zur Verbrauchsabrechnung
Telefonnummernkreis: 09252 704-400
Katherina Förtsch: Telefon 09252 704-161,
E-Mail: foertsch@luk-helmbrechts.de
Andreas Hofmann: Telefon 09252 704-165,
E-Mail: hofmann@luk-helmbrechts.de
Corinna Fuhrmann: Telefon 09252 704-141,
E-Mail: fuhrmann@luk-helmbrechts.de
Marion Flügel: Telefon 09252 704-145,
E-Mail: fluegel@luk-helmbrechts.de