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Strom – Grund- und Ersatzversorgung

Ihre flexible Grundversorgung

Flexible Laufzeit

Sie wünschen eine sichere Stromversorgung mit kurzer Laufzeit und maximaler Flexibilität? Wenn Sie keinen gesonderten Liefervertrag abgeschlossen haben, versorgen wir Sie automatisch in unserer Grundversorgung.

Service vor Ort

Ob persönlich in unserem Kundencenter, telefonisch oder online. In unserer Grundversorgung profitieren Sie ebenso von einem Ansprechpartner vor Ort, wie bei unseren Sonderverträgen.

Fairer Preis

In der Grundversorgung erhalten Sie keine überteuerten Preise von uns.

Preise gültig ab 01.04.2023

Strom Grund- und Ersatzversorgung
gültig ab 01.04.2023 - Eintarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 114,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis: 44,05 Cent / kWh
Strom Grund- und Ersatzversorgung
gültig ab 01.04.2023 - Zweitarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 139,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis HT: 46,73 Cent / kWh
  • Arbeitspreis NT: 38,40 Cent / kWh

Preise gültig ab 01.02.2023

Strom Ersatzversorgung und vorübergehende Weiterbelieferung
gültig ab 01.02.2023 - Eintarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 114,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis: 57,250 Cent / kWh
Strom Ersatzversorgung und vorübergehende Weiterbelieferung
gültig ab 01.02.2023 - Zweitarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 139,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis HT: 59,930 Cent / kWh
  • Arbeitspreis NT: 51,600 Cent / kWh

Preise gültig ab 15.01.2023

Strom Ersatzversorgung und vorübergehende Weiterbelieferung
gültig ab 15.01.2023 - Eintarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 114,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis: 46,071 Cent / kWh
Strom Ersatzversorgung und vorübergehende Weiterbelieferung
gültig ab 15.01.2023 - Zweitarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 139,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis HT: 46,071 Cent / kWh
  • Arbeitspreis NT: 45,226 Cent / kWh

Preise gültig ab 01.01.2023

Strom Grundversorgung
gültig ab 01.01.2023 - Eintarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 114,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis: 57,25 Cent / kWh
  • Vertragslaufzeit: 2 Wochen
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
Strom Grundversorgung
gültig ab 01.01.2023 - Zweitarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 139,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis Hochtarif: 59,93 Cent / kWh
  • Arbeitspreis Niedertarif: 51,60 Cent / kWh
  • Vertragslaufzeit: 2 Wochen
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
Strom Ersatzversorgung und vorübergehende Weiterbelieferung
gültig ab 01.01.2023 - Eintarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 114,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis: 52,116 Cent / kWh
Strom Ersatzversorgung und vorübergehende Weiterbelieferung
gültig ab 01.01.2023 - Zweitarifzähler
bis zu einem Jahresverbrauch von 2.620 kWh
  • Grundgebühr: 139,90 € / Jahr
  • Arbeitspreis HT: 52,116 Cent / kWh
  • Arbeitspreis NT: 51,271 Cent / kWh

Allgemeine Bedingungen (AGB) für die Grundversorgung mit Elektrizität

Am 26. Oktober 2006 trat u.a. die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV; BGBl I 2006, S. 2391 ff.) in Kraft, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1631) geändert worden ist. Gleichzeitig trat die bisher gültige Verordnung AVBEltV außer Kraft.

Wir geben bekannt, dass im Strombereich die StromGVV grundsätzlich Bestandteil aller aktuell mit der LuK begründeten Stromlieferungsverträge wird. Die gesetzlich erforderliche Anpassung erfolgt gemäß § 23 StromGVV i.V.m. § 115 Absatz 2, Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Wirkung ab 08.05.2007

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) unter http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/ 

Ihr Titel
Preisblätter und Anschreiben 2023

Preisblatt Eintarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.04.2023

Preisblatt Zweitarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.04.2023

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.04.2023

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.04.2023

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.02.2023

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.02.2023

Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.02.2023

Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.02.2023

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.01.2023

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.01.2023

Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 15.01.2023

Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 15.01.2023

Preisblatt Sondervereinbarung zur vorübergehenden Weiterbelieferung mit Strom RLM-Kunden gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Eintarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Zweitarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.01.2023

Anschreiben Strompreiserhöhung 01.01.2023 Grund- und Ersatzversorgung

Preisblätter und Anschreiben 2022

Preisblatt Eintarifmessung gültig ab 01.05.2022

Preisblatt Zweitarifmessung gültig ab 01.05.2022

Anschreiben Strompreiserhöhung 01.05.2022 Grund- und Ersatzversorgung

Preisblatt Eintarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.07.2022

Preisblatt Zweitarifmessung Grundversorgung gültig ab 01.07.2022

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.10.2022

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.10.2022

Preisblatt Sondervereinbarung zur vorübergehenden Weiterbelieferung mit Strom RLM-Kunden gültig ab 01.10.2022

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.10.2022

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.10.2022

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.11.2022

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.11.2022

Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.11.2022

Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.11.2022

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.11.2022

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.11.2022

Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 15.11.2022

Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 15.11.2022

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.12.2022

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 01.12.2022

Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.12.2022

Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 01.12.2022

Preisblatt Eintarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.12.2022

Preisblatt Zweitarifmessung Ersatzversorgung gültig ab 15.12.2022

Preisblatt Eintarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 15.12.2022

Preisblatt Zweitarifmessung vorübergehende Weiterbelieferung mit Strom gültig ab 15.12.2022

Beratung Energielieferung, Fragen zur Verbrauchsabrechnung

Telefonnummernkreis: 09252 704-400

Katherina Förtsch: Telefon 09252 704-161,
E-Mail: foertsch@luk-helmbrechts.de

Andreas Hofmann: Telefon 09252 704-165,
E-Mail: hofmann@luk-helmbrechts.de

Corinna Fuhrmann: Telefon 09252 704-141,
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Marion Flügel: Telefon 09252 704-145,
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