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Stromnetz – 10. Informationen zur Straßenbeleuchtung

Infos zur Straßenbeleuchtung im Bereich der Stadt Helmbrechts:

Immer wieder einmal wird die LuK bzw. die Stadt Helmbrechts seitens der Bevölkerung angefragt, warum freitags oder vereinzelt auch an anderen Tagen die Straßenlampen auch tagsüber brennen?

Im Zusammenhang mit der Energiewende und mit den steigenden Energiepreisen häufen sich natürlich diese Anfragen.

Wir möchten daher auf die häufig gestellten Fragen wie folgt eingehen:

Ihr Titel
1. Wer ist grundsätzlich für die Straßenbeleuchtung zuständig?

Die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden sich in der Regel im kommunalen Eigentum, also im Eigentum der Stadt Helmbrechts, wobei die Errichtung und Wartung von Straßenlampen durch Fremdfirmen erfolgen. Die Stadt Helmbrechts hat hierfür die stadteigene Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH (LuK) bzw. für einzelne Ortsteile die Bayernwerk Netz GmbH beauftragt. Für die Planungen der Straßenbeleuchtungsanlagen und für die Festlegung der Einschaltzeiten ist die Stadt Helmbrechts zuständig.

2. Wer ist für die Straßenbeleuchtung in meiner Ortschaft zuständig?

Für das Kerngebiet der Stadt Helmbrechts und deren Ortsteile Haide, Kleinschwarzenbach, Kollerhammer, Oberweißenbach, Unterweißenbach, Wüstenselbitz und Burkersreuth ist die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH zuständig. Für alle übrigen Ortsteile der Stadt Helmbrechts wurde die Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Naila, beauftragt.

3. Wann werden die Straßenbeleuchtungsanlagen repariert?

Im Bereich der LuK werden die Straßenbeleuchtungsanlagen, außer bei größeren Störungen, nur freitags nach Mitteilungen aus der Bevölkerung oder nach Feststellungen bei anderen Arbeiten repariert. Grundsätzliche wöchentliche Überprüfungen bzw. tägliche Reparaturen von Straßenlampen wären viel zu kostenintensiv und teilweise aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da u. a. einzelne defekte Lampen erst nach einer gewissen Brenndauer ausgehen und nach einer kurzen Abkühlungszeit wieder brennen können. Im Bereich der Bayernwerk Netz GmbH gelten evtl. auch andere Reparaturzeiträume.

4. Warum brennen die Straßenlampen immer freitags?

Wie schon darauf hingewiesen, werden die Lampen seitens der LuK in der Regel nur an Freitagen repariert. Sollten dabei lediglich wenige Lampen zur Reparatur anstehen, so brennen die Lampen nur in dem betreffenden Beleuchtungsbezirk. Sind dagegen umfangreichere Reparaturmaßnahmen erforderlich, so kann es unter Umständen wirtschaftlicher sein, das gesamte Straßenbeleuchtungsnetz während der Arbeiten brennen zu lassen, nachdem die Stromkosten für die Beleuchtung während der gesamten Reparaturdauer wesentlich günstiger sind, wie der zusätzliche Arbeitsaufwand für eine mehrmalige Aktivierung und Deaktivierung einzelner Bezirke. Bei größeren Reparaturen können sich die Arbeiten aber auch auf weitere Werktage ausdehnen; sodass einzelne Straßenbeleuchtungslampen auch an anderen Tagen kurzzeitig brennen könnten. Dies gilt auch, wenn neue Straßenlampen erstmalig in Betrieb genommen werden. Sofern keine akuten Reparaturen anstehen, kann es natürlich auch vorkommen, dass Straßenbeleuchtungsanlagen mehrere Wochen tagsüber gar nicht brennen. Dies wird dann aber in der Öffentlichkeit meist nicht wahrgenommen, sondern erst dann, wenn die Straßenbeleuchtungen wieder einmal zu Kontrollzwecken tagsüber eingeschaltet werden müssen.

5. Wäre eine Überprüfung der Straßenbeleuchtung nachts sinnvoller?

Bei einer Überprüfung der Straßenbeleuchtung in den Abend- oder Nachtstunden bräuchten zwar die einzelnen Lampen nicht separat angeschaltet werden; bei einigen Lampen ist jedoch eine Reparatur oder ein Austausch der Beleuchtungsmittel nur im ausgeschalteten Zustand möglich. Eine Überprüfung der Lampen in den Abend- oder Nachtstunden in Verbindung mit einer nochmaligen Anfahrt am nächsten Tag wäre daher zu kostenintensiv.

6. Zusammenfassung und Kontaktdaten

Die derzeit praktizierte Verfahrensweise für die Reparatur von Straßenbeleuchtungsanlagen im Bereich der Stadt Helmbrechts wurde hinsichtlich wirtschaftlicher Gesichtspunkte festgelegt.

Dabei ist es wesentlich kostengünstiger die Lampen ggf. in mehreren Bezirken während der Reparaturarbeiten brennen zu lassen, als einzelne Bezirke mehrmals ein- und auszuschalten.

Es werden also dadurch keine Gelder verschwendet, wie einzelne Anrufer immer wieder behaupten. Die genannte Vorgehensweise lebt jedoch von der Mitwirkung der Anlieger. Diese werden deshalb seitens der Stadt Helmbrechts darum gebeten, Störungen im Bereich der Straßenbeleuchtungsanlagen der LuK (Tel. Nr. 09252 704-0 oder am besten über den Online-Service) bzw. der Bayernwerk Netz GmbH (Tel. Nr. 0941 28003366), mitzuteilen.

Bei gut beleuchteten Straßen kann es aber auch vorkommen, dass eine einzelne defekte Lampe aus den genannten Gründen erst nach ein bis zwei Wochen repariert wird. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Um nachhaltig Energie und Geld zu sparen, hat die Stadt Helmbrechts bereits viele alte Straßenbeleuchtungsanlagen durch moderne LED-Technik umrüsten lassen. Dies wird natürlich jetzt auch verstärkt fortgesetzt.