Stromnetz – 5. Grundversorgung
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli den bzw. die Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen. Das Ergebnis ist ebenfalls im Internet zu veröffentlichen.
Veröffentlichungspflicht gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG zum Netzgebiet:
Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH:
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorger in der Zeit bis zum 31.12.2027 im Netzgebiet der Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH ist die:
Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH
Münchberger Str. 65
95233 Helmbrechts
Tel.: 09252 7040
Fax.: 09252 704-111
E-Mail: mail@luk-helmbrechts.de
Die aktuell gültigen Tarife der Grundversorgung sind auf der folgenden Internetseite veröffentlicht:
https://www.luk-helmbrechts.de/strom-grund-und-ersatzversorgung/