Stromnetz – 5. Grundversorgung
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli den bzw. die Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen. Das Ergebnis ist ebenfalls im Internet zu veröffentlichen.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli den bzw. die Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen. Das Ergebnis ist ebenfalls im Internet zu veröffentlichen.