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Stromnetz – 9. Messstellenbetrieb und Messdienstleistung

Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet.
Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts

• Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
• Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG,
• Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen

zu veröffentlichen

Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG

Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.

In Erfüllung dieser Pflichten plant die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH derzeit in ihrem Netzgebiet

• 570 ortsfeste Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen,
• 4.700 ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen

auszustatten. Die tatsächliche Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.

Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Flyer des Bundesministeriums „Smart Meter und digitale Stromzähler“